Archiv: Juni 2023

Gutes Zeugnis für Dienstunfähigkeitsversicherungen

20.06.2023 | Gutes Zeugnis für Dienstunfähigkeitsversicherungen

Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit als üppig abgesichert, schließlich muss sich der jeweilige Dienstherr um ihr Auskommen kümmern. Dennoch drohen vielen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit herbe Einschnitte in den Lebensstandard, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Ein keineswegs theoretisches Risiko: 2017 etwa wurden 17 Prozent der Neupensionäre als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe tragen ein enormes wirtschaftliches Risiko. Entschärfen lässt es sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungsniveau lässt am deutschen Markt mittlerweile keine Wünsche mehr offen, wie eine aktuelle Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen illustriert: 15 der 24 untersuchten Tarifangebote landen in der Top-Kategorie (fünf Sterne). Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Damit verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Leistungsfall die Dienstunfähigkeit selbst überprüfen zu lassen. Zudem müssen neben Beamten auf Lebenszeit auch solche auf Widerruf und auf Probe eingeschlossen sein.
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Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

13.06.2023 | Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
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